Häufig gestellte Fragen

Wer bietet Psychotherapie an?
Psychotherapie kann von Psycholog*innen („Psychologische Psychotherapeut*innen“) oder Mediziner*innen („Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie“ oder „Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“) erbracht werden. Alle drei habe nach ihrem Studium noch eine entsprechende mehrjährige Weiterbildung absolviert.

Können Psychotherapeuten Medikamente verordnen?
In der Regel werden Psychopharmaka von Psychiater*innen oder Neurolog*innen verordnet. Auch Hausärzte können Psychopharmaka verschreiben, ich empfehle jedoch die Einnahme von Psychopharmaka von o.g. Fachärzten begleiten zu lassen. Psychotherapeut*innen können keine Rezepte ausstellen, es sei denn sie haben zusätzlich den Facharzttitel in Neurologie oder Psychiatrie.

Und was sind Heilpraktiker für Psychotherapie?
Heilpraktiker*innen für Psychotherapie haben entweder ein Studium der Psychologie ohne gesonderte Weiterbildung absolviert oder haben ohne Psychologie studiert zu haben eine Prüfung zum Heilpraktiker abgelegt. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen i.d.R. nicht die Behandlung durch eine/n Heilpraktiker*in für Psychotherapie.

Wie und wodurch wirkt Psychotherapie?
Psychotherapie kann kurativ (heilend), palliativ (lindernd), gesundheitsfördernd, präventiv (vorbeugend) und persönlichkeitsentwickelnd wirken. Belegte Wirkfaktoren sind die therapeutische Beziehung, einfühlendes Verstehen und eine emotionale Annahme und Stütze durch den/die Psychotherapeut*in. Darüber hinaus wirkt Psychotherapie durch die Förderung des emotionalen Ausdrucks, des Einsichts- und Sinnerleben, der kommunikativen Kompetenz und Beziehungsfähigkeit, der Selbstregulation, der Lernmöglichkeiten und Interessen sowie durch die Förderung kreativer Erlebnismöglichkeiten und der Erarbeitung von positiven Zukunftsperspektiven. Sehr entscheidend sind auch die Förderung eines positiven, persönlichen Wertebezuges sowie die Förderung tragfähiger sozialer Netzwerke und Erfahrungen der Zusammengehörigkeit.

Wann wird Psychotherapie durchgeführt?
Bei psychischen Störungen oder psychiatrischen und psychosomatischen Erkrankungen aller Altersgruppen wie Persönlichkeitsstörungen, Depressionen, posttraumatischen Stresszuständen, Suchtproblemen, Verhaltensstörungen, Sexualstörungen, Schulversagen, Ängsten (Phobien, Panikattacken), Lernstörungen, Dissozialität, Ablösungs-, Trennungs- und Verlustproblematiken und ihren somatischen und psychischen Folgen. Ebenso bei Störungen und Erkrankungen infolge allgemeiner Lebens- bzw. Veränderungskrisen, in denen der/die Patient*in das Gefühl hat, damit alleine nicht mehr zurechtzukommen. Außerdem für die Begleitung von Schwerstkranken und Sterbenden und unterstützend bei einer medikamentösen Behandlung

Welche therapeutischen Verfahren gibt es?
Von den Krankenkassen sind derzeit vier Verfahren anerkannt und können über sie abgerechnet werden.

Die Verhaltenstherapie nimmt an, dass das Verhalten und Erleben von Menschen durch Erfahrungen im Laufe ihres Lebens erlernt wird. In der Therapie kann der/die Patient*in neue Verhaltens- und Erlebensmuster erproben, die mit Hilfe verschiedener Methoden eingeübt werden. So sollen negativen Muster durch positive ersetzt werden. Ein klassisches Beispiel ist, sich einem angstauslösenden Reiz (Spinne) anzunähern, bis diese keine Angst mehr auslöst. Die Verhaltenstherapie fokussiert insgesamt mehr die Symptome und die Handlungsebene als mögliche Ursachen.

Die tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie geht davon aus, dass dem aktuellen Problemen eine innere Erlebensweise zugrunde liegt, die durch Erlebnisse in der Vergangenheit geprägt wurden. Sie nimmt an, dass insbesondere frühere Beziehungserfahrungen Einfluss darauf haben, wie Menschen später ihr Umfeld und ihre Beziehungen erleben. Der/die Therapeut*in unterstützt dabei, Einsichten in Zusammenhänge und Ursachen der Probleme zu bekommen und ermöglicht als empathisches Gegenüber eine neue Beziehungserfahrung. So kann der/die Patient*in auf seinem ganz individuellen Weg unterstützt werden sein Erleben und Verhalten frei von alten Mustern zu verändern. Die Sitzungen finden i.d.R einmal wöchentlich im Sitzen statt, wobei der Psychotherapeut eine aktive Rolle einnimmt.

Die Psychoanalyse geht auf Sigmund Freud zurück. Ziel der analytischen Psychotherapie ist das Bewusstmachen von verdrängten Gefühlen und Erinnerungen, die eine Entwicklung zum gesunden, selbständigen Individuum blockieren. Sie fokussiert dabei die ganze Persönlichkeitsentwicklung eines Menschen und richtet ihre Aufmerksamkeit weniger auf die aktuellen Auslöser oder Symptome. In der Regel finden bei diesem Verfahren 2-3 Sitzungen pro Woche, oftmals im Liegen, statt. Der/die Psychotherapeut*in verhält sich neutral, um als Projektionsfläche für die Emotionen des Patienten dienen zu können und ist weniger aktiv als in anderen Verfahren.

In der systemischen Therapie wird nicht nur der/die einzelne Patient*in in den Mittelpunkt der Behandlung gestellt, sondern auch dessen wichtigste Bezugspersonen. Die psychische Erkrankung des Einzelnen wird somit als Symptom einer Störung im Verhaltens- oder Kommunikationsmuster des gesamten Systems betrachtet (d. h. der Familie oder auch des weiteren Umfeldes). Der/die Psychotherapeut*in identifiziert gemeinsam mit dem/der Patient*in die Störungen im System und erarbeitet dann neue Lösungsmöglichkeiten.

Welche Erkrankungen werden in Ihrer Praxis behandelt?
In meiner Praxis werden psychischen Erkrankungen wie Depressionen, Burnout, Angststörungen, Panikstörungen, Anpassungsstörungen, Belastungsstörungen, somatoforme Störungen und Persönlichkeitsstörungen behandelt. Die genaue Indikation für eine Behandlung in meiner Praxis werden wir gemeinsam im Erstgespräch besprechen. Die Behandlung von Traumafolgestörungen findet durch stabilisierende Elemente statt, die in das therapeutische Angebot eingebettet werden. Soll eine explizite Traumatherapie stattfinden (z.B. mit EMDR) wenden Sie sich bitte an Kolleg*innen mit entsprechender Weiterbildung. Bei Suchterkrankungen verlangt die Krankenkasse, dass innerhalb von 12 Sitzungen eine Abstinenz erreicht wird, da ansonsten zunächst ein Entzug indiziert ist. Schizophrene Störungen, Psychosen, Manien und bipolare Erkrankungen bedürfen einer besonderen Abklärung vor dem Beginn der Therapie. Die Behandlung wird in diesem Fall mit einem veränderten, auf eine Stabilisierung fokussierendem Setting durchgeführt, um keinen erneuten Ausbruch der Erkrankung zu provozieren.

Hat eine Psychotherapie Nebenwirkungen?
Wenn Sie eine Psychotherapie beginnen, werden Sie sich mit sich selbst, Ihren Gedanken und Gefühlen, Ihrer Vergangenheit und Ihren Wünschen für die Zukunft beschäftigen. Beziehungen können sich verändern und auf der Suche nach dem „eigenen Weg“ kann das eigene Handeln in Frage gestellt werden. Diese Prozesse können aufwühlend sein und zu einer intensiveren Wahrnehmung Ihres Befindens führen. Manchmal verschlechtern sich Symptome dabei phasenweise erstmal, bevor sie sich abmildern und sich Ihr Zustand wieder stabilisiert. Ich begleite Sie durch diese Phasen und bitte Sie sich mir auch mit auftretenden Zweifeln, Verunsicherungen oder Enttäuschungen mitzuteilen.

Welche Altersgruppen behandeln Sie in ihrer Praxis?
Um die Kosten der Behandlung mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechnen zu können müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein. Privatversicherte können ggf. bereits ab dem Jugendalter zu mir kommen. Wenden Sie sich dafür bitte an Ihre private Krankenversicherung.

Wie ist der Ablauf, um eine Therapie zu beginnen?
Nachdem Sie zu mir Kontakt aufgenommen haben vereinbaren wir zunächst ein Erstgespräch im Rahmen der „psychotherapeutischen Sprechstunde“. Sie müssen zum Erstgespräch nichts mitbringen außer ihre Krankenkassenkarte.
Wir können insgesamt bis zu 3 Sprechstunden vereinbaren.
Anschließend finden 2-4 sogenannte probatorische Sitzungen statt, in denen wir uns weiter kennenlernen können, um zu entscheiden, ob eine Therapie von mir beantragt werden soll. Einigen wir uns darauf eine Therapie zu beantragen folgen zunächst 12 Stunden der Kurzzeittherapie I, die meist um 12 weitere Stunden der Kurzzeittherapie II ergänzt werden. Häufig werden diese Stunden dann noch einmal verlängert für die Langzeittherapie, welche dann insgesamt 60 Stunden (inkl. 24 Stunden der Kurzzeittherapien) umfasst. Wenn es notwendig ist können diese 60 Stunden dann auch nochmal um 40 weitere Stunden auf insgesamt 100 Behandlungsstunden erweitert werden. Bei all diese organisatorischen Entscheidungen stehe ich Ihnen unterstützend zur Seite und werde Sie so durch den bürokratischen Anteil der Therapie navigieren.

Wie nehme ich Kontakt zu Ihnen auf?
Sie können mir eine E-Mail schreiben oder mich während meinen Sprechzeiten anrufen. Außerhalb der Sprechzeiten kann ich leider keine Anrufe entgegennehmen. Wenn Sie sich bereits bei mir in Behandlung befinden können Sie mir in akuten Krisen eine Nachricht hinterlassen, dann melde ich mich zurück.

Haben Sie über die Terminservicestelle der kassenärztlichen Vereinigung einen Termin bei mir bekommen und vorab keine Fragen an mich, müssen Sie sich nicht noch einmal bei mir melden. In diesem Fall reicht es, wenn Sie zum vereinbarten Termin erscheinen. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie mir frühestmöglich abzusagen, sodass ich den Termin an einen anderen Patienten vergeben kann.

Wie läuft das Erstgespräch ab?
Das Erstgespräch dient dazu, Ihre Situation schildern können, Fragen zu stellen und eine erste Orientierung zu bekommen, ob Ihnen eine Therapie helfen könnte und welches therapeutische Verfahren dann gut passen könnte. Und natürlich ist es auch ein erstes Kennenlernen zum Nachspüren, ob Sie sich bei mir wohlfühlen.
Sie benötigen zum Erstgespräch nur Ihre Versicherungskarte. Falls Sie den Termin nicht wahrnehmen können bitte ich Sie mir frühestmöglich telefonisch abzusagen, damit ich ihn anderen Patienten anbieten kann.

Kann ich mir mehrere Therapeut*innen ansehen?
Sie können die psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorik bei verschiedenen Therapeut*innen wahrnehmen, um denjenigen zu finden, bei dem Sie sich gut aufgehoben fühlen.

Ich habe bereits eine Psychotherapie gemacht, kann ich noch eine machen?
In der Regel verlangen die Krankenkasse, dass eine Zeit von zwei Jahren vergeht, bis eine neue Therapie beantragt wird. In begründeten Fällen wie akuten Krisen oder einem Verfahrenswechsel können Sie jedoch bereits früher wieder eine Therapie beginnen.

Wann wird eine Therapie beantragt?
Die Therapie wird nach mind. 2 und max. 7 Gesprächen beantragt.

Wie häufig findet die Behandlung statt?
Die Behandlung findet i.d.R. einmal wöchentlich in einer 50 minütigen Sitzung statt. Gelegentlich kann es auch sinnvoll sein eine Doppelstunde zu vereinbaren oder einen zweiwöchentlichen Rhythmus aufzunehmen.

Warum muss ich zum Hausarzt?
Um eine Psychotherapie beantragen zu können ist es notwendig, dass Ihr Hausarzt einen „Konsiliarbericht“ ausfüllt und abklärt, ob Ihren Symptomen keine körperliche Ursache zugrunde liegt. Das umfasst z.B. endokrine Störungen, Herz-Kreislauferkrankungen, neurologische Erkrankungen, Lungenerkrankungen, Allergien und Infektionserkrankungen.

Ich bin gesetzlich versichert – übernimmt meine Krankenkasse die Kosten der Therapie bei Ihnen?
Die Kosten der Behandlung bei mir wird von gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Ich bin privat versichert – kann ich eine Therapie bei Ihnen machen?
Grundsätzlich kann ich auch die Therapien mit privaten Versicherungen abrechnen. Da hier die Regelungen der Krankenkassen jedoch sehr unterschiedlich sind, bitte ich Sie vorab die Bedingungen Ihrer Krankenversicherungen zu erfragen.

Um den Versorgungsauftrag der gesetzlichen Krankenkassen erfüllen zu können kann ich derzeit keine Plätze an privat Versicherte vergeben.

Was ist, wenn ich eine Stunde nicht wahrnehmen kann?
Ich bitte Sie die Stunden frühestmöglich, spätestens jedoch 48 Stunden vor Ihrem Termin abzusagen, damit ich die Stunde anderweitig vergeben kann. Müssen Sie nach dieser Frist absagen, werde ich eine Gebühr von 80 Euro in Rechnung stellen, um einen Teil des Ausfalls zu kompensieren und meine laufenden Kosten tragen zu können.